Ab einem Alter von 35 Jahren haben Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter
alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Hausarztverträgen können diese Untersuchung sogar alle zwei Jahre wahrnehmen. Gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren haben einen einmaligen Anspruch auf den „Check-up“.
Umfang der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung:• Anamnese
• Körperliche Untersuchung
• Blutuntersuchung (Blutzucker & Fettprofil)
• Urinuntersuchung
• Abschließende Arztbesprechung
In der Regel besteht der Wunsch nach einer umfassenderen Vorsorgeuntersuchung. Zusätzliche Leistungen sind jedoch nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Basis der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) bieten wir Ihnen diese Leistungen nach eingehender Beratung als Selbstzahlerleistung an. Alle Leistungen und Preise finden Sie in unserem
Informationsblatt zur Gesundheitsuntersuchung für Patientinnen und Patienten ab 35 Jahren.